Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro

30. Okt 2025

Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1.1.2026 auf 13,90 € brutto je Stunde ansteigen und ein Jahr später auf 14,60 € brutto. Das hat das Bundeskabinett am 29.10.2025 beschlossen und damit die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni dieses Jahres per Verordnung umgesetzt. Somit müssen Bundestag oder Bundesrat der Erhöhung nicht mehr zusätzlich zustimmen.
Diese gesetzliche Lohnuntergrenze wurde in Deutschland im Jahr 2015 eingeführt und damals auf 8,50 Euro festgelegt. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro je Stunde.

Hierzu führt die Bundesregierung u. a. weiter aus:

• Zum 1.1. 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € brutto pro Stunde, zum 1.1.2027 auf 14,60 € brutto pro Stunde.

• Im Juni 2025 hatte die unabhängige Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Das Bundeskabinett hat die Anpassungen per Verordnung beschlossen – damit können sie wirksam werden (sog. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5).

• Auch die Minijob-Grenze wird zum 1.1. 2026 steigen. Sie liegt aktuell bei 556 Euro brutto im Monat und wird zum 1.1.2026 auf 603 Euro und zum 01.01.2027 auf voraussichtlich 633 Euro angehoben. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Grenze für geringfügige Beschäftigungen mit jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.


StB Harry Wolfram, Dipl.-Kfm.


Stand: 30.10.2025
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