Corona – Steuererleichterungen seitens der Finanzverwaltung

17. Mär 2020

Corona – Steuererleichterungen seitens der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat auf die Corona-Krise kurzfristig mit umfassenden Steuererleichterungen reagiert.
Mittels einfachem Formularvordruck können nunmehr Steuerzahlungen auf Antrag zinslos gestundet werden. Die Stundung wird vorerst für drei Monate gewährt. Daneben können die vierteljährlichen Ertragsteuer-Vorauszahlungen aufgrund der Corona-Krise herabgesetzt werden.

Das Formular ist unter https://www.finanzamt.bayern.de/LfSt/ abrufbar und direkt am PC ausfüllbar.
Für Erläuterungen zu den Steuererleichterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Dominik Korkisch, M.A. (Tax), 17. März 2020

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