Umsatzsteuerlicher Direktverbrauch von Wärme: Vereinfachungsregel bei fehlendem bundesdurchschnittlichen Arbeitspreis für Wärme

21. Apr 2026

Umsatzsteuerlicher Direktverbrauch von Wärme: Vereinfachungsregel bei fehlendem bundesdurchschnittlichen Arbeitspreis für Wärme

Mit Schreiben vom 17.12.2025 hat das Bundesfinanzministerium die umsatzsteuerliche Behandlung des Direktverbrauchs von Wärme aus Energieerzeugungsanlagen konkretisiert und im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) entsprechend umgesetzt.
Hintergrund ist, dass der bisher herangezogene bundesdurchschnittliche Fernwärmepreis nicht mehr vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht wird. Damit entfällt die bislang im UStAE vorgesehene Möglichkeit, den Eigenverbrauch anhand eines einheitlichen Marktpreises zu schätzen.

Um die Ermittlung der Bemessungsgrundlage weiterhin praktikabel zu gestalten, hat die Finanzverwaltung eine Vereinfachungsregel eingeführt. So wird es künftig nicht beanstandet, wenn für den Eigenverbrauch von Wärme ein fiktiver Verkaufspreis von 3ct/kWh angesetzt wird – und zwar auch dann, wenn kein Fernwärmeanschluss besteht.

Die Neuregelung schafft damit eine einheitliche und leicht handhabbare Grundlage für die Bewertung unentgeltlicher Wertabgaben im Bereich der Wärmeerzeugung.
Zu beachten ist jedoch, dass es sich hierbei um eine Nichtbeanstandungsregel handelt. Die Bemessungsgrundlage kann weiterhin individuell nach § 10 Abs. 4 UStG, insbesondere auf Basis der Selbstkosten, ermittelt werden.

LL.B. Anna Kemmer



Stand: 21.04.2026
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